Allgemeine Bedingungen der Beraterleistung von DUB Business Software
§ 1 Vertragsgegenstand
- 1. Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der DUB
Business Software, nachfolgend Subunternehmer genannt, insbesondere für
folgende Leistungen:
- Softwareänderungen und Ergänzungen oder Unterstützung hierbei;
- Performancetuning und Systemanpassung;
- Systemtechnische Beratung und Unterstützung entweder vor Ort, über
Remote Anbindung, Telefon oder Telefax oder andere Medien (z.B. Videokommunikation);
- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers im Hause des Auftraggebers.
- 2. Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrags (genaue Aufgabenstellung, Arbeitszeit,
Vergütung usw.) werden gesondert vereinbart.
- 3. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des
Subunternehmers.
§ 2 Grundsätze der Leistungserbringung
- 1. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von Einzelaufträgen
vor. Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch den Subunternehmer festgelegt.
Der Subunternehmer kann die Durchführung ablehnen, wenn ihm die Erfüllung der Vorgaben als undurchführbar erscheint oder wenn
keine ausreichende Kapazität verfügbar ist.
- 2. Der Subunternehmer wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten.
- 3. Der Subunternehmer wird sich bemühen, unter Ausnutzung seiner
Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- 4. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung von dem Subunternehmer.
- 5. Der Subunternehmer übernimmt ausdrücklich alle Verpflichtungen
für seine Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. sowie für
die Versteuerung seiner Honorare und stellt Auftraggeber von allen Ansprüchen
Dritter in diesen Belangen frei.
§ 3 Vergütung und Zahlung
- 1. Alle Leistungen werden nach Aufwand, gemäß der jeweils
vereinbarten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung
erfolgt unter Vorlage der bei dem Subunternehmer üblichen Tätigkeitsnachweise.
Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Festlegungen nur binnen 2 Wochen
schriftlich widersprechen.
- 2. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Rechte des
Subunternehmers an der, für den Auftraggeber erbrachten Leistungen abgegolten.
- 3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- 1. Der Auftraggeber stellt die Software-Umgebung (z.B. Hardware
und Systemzugang), auf die sich die Dienstleistung bezieht, entsprechend
den Vorgaben vom Subunternehmer bereit.
- 2. Der Auftraggeber unterstützt den Subunternehmer umfassend bei
der Leistungserbringung, insbesondere durch genaue und schriftliche Fixierung
der Vorgaben, unverzügliche Beantwortung von Fragen, angemessene Mitarbeit,
Zwischenprüfungen der Arbeitsergebnisse, Tests usw.
- 3. Für die durchzuführenden Leistungen hat der Auftraggeber
die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Arbeitsplatz, Rechenzeit,
Zugang zu Hard- und Software, Benutzung der Telekommunikationseinrichtungen,
Berechtigungen usw.).
- 4. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der dem Subunternehmer
für notwendige Informationen zur Verfügung steht und der Entscheidungen
trifft oder unverzüglich herbeiführt.
§ 5 Termine
- 1. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
- 2. Der Subunternehmer hat Störungen durch Streik, Ausfall durch
Krankheit, Aussperrung, höhere Gewalt, Verzug des Vorlieferanten,
behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände nicht zu vertreten.
Wenn Subunternehmer durch solche Umstände oder dadurch, dass Mitwirkungen
oder Informationen des Auftraggebers ausstehen, in der Auftragsdurchführung
behindert ist, gelten Termine um die Dauer der Behinderung und um eine
angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Der
Subunternehmer wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.
- 3. Kommt der Subunternehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber nach
zweimaliger Nachfristsetzung den Vertrag ganz oder teilweise kündigen.
Mahnungen und Nachfristsetzungen bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen
müssen mindestens 12 Arbeitstage betragen. Über die schon erbrachten
Leistungen wird entsprechend § 3 abgerechnet.
§ 6 Leistungsmängel
- 1. Für den Fall von Leistungsmängeln hat der Subunternehmer
zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung oder kann alternative
Lösungen anbieten. Der Auftraggeber wird eventuelle Mängel so
detailliert wie möglich beschreiben. Auch für die Nacharbeit
gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nach § 4.
- 2. Für Schadensersatz gilt § 7. Andere Ansprüche sind
ausgeschlossen; z.B. auf Aufwendungsersatz bei einer Mängelbeseitigung
durch Dritte.
§ 7 Haftung
- 1. Der Subunternehmer leistet Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund
(z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug,
Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter
Handlung) nur bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit
und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren
Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung
verhindert werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer
wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist,
aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf EUR 10.000,00
pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens EUR 15.000,00 aus dem einzelnen
Vertrag; Der Einwand des Mitverschuldens z.B. aus § 8) bleibt offen.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden bleibt unberührt.
- 2. Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle
wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.
- 3. Für Ansprüche des Auftraggebers aus Nichterfüllung,
Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung
oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis vom Anspruch
hat.
- 4. Der Subunternehmer gewährleistet, dass die von ihm einzubringenden
und zu erstellenden Leistungen von Schutzrechten Dritter frei sind, die
Verwendung dieser Leistung durch den Auftraggeber beeinträchtigen,
einschränken oder ausschließen.
§ 8 Geheimhaltung und Verwahrung
- 1. Der Subunternehmer verpflichtet sich Informationen, die
als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln und auf schriftliche
Aufforderung des Auftraggebers die von ihm überlassenen Daten zu löschen
und die von ihm überlassenen Unterlagen zu vernichten oder zurückzugeben.
Der Subunternehmer beachtet das Datenschutzrecht. Der Subunternehmer darf
Daten des Auftraggebers maschinell verarbeiten.
- 2. Der Subunternehmer hat alle ihm im Rahmen dieses Tätigkeit mitgeteilten
oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der Auftraggeber
auch über das Ende dieser Tätigkeiten hinaus unbefristet geheim
zu halten, soweit keine andere Regelung vereinbart wurde.
- 3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vertragsgegenstände
vor Dritten geheim zu halten. Mitarbeiter usw., die Zugang zu Vertragsgegenständen
haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungspflicht zu belehren
und auf die Einhaltung unmittelbar zugunsten vom Subunternehmer zu verpflichten.
- 4. Der Auftraggeber verwahrt die Vertragsgegenstände - insbesondere
ihm eventuell überlassene Quellprogramme und Dokumentationen - sorgfältig,
um Missbrauch auszuschließen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- 1. Vertragsänderungen und -ergänzungen müssen
in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
- 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern
ist München. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner
gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls
unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn,
ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.
- 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Juli 2000
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